Der Betreiber zweier Waschsalons darf Sonntags nicht mehr öffnen. Obwohl
viele Kunden den freien Tag auch für diese Hausarbeit nutzen. Das
Ordnungsamt droht mit einem Bußgeld von 2000 Euro für das, was seit 23
Jahren niemand gestört hat. Das Land NRW verbietet in seinem Sonn- und
Feiertagsgesetz auch das Waschen im Salon am Sonntag.
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