Eine Kölnerin hatte eine Bestellung bei einem Versandhaus aufgegeben.
Dieses verweigerte aber die Lieferung mit der Begründung, die Kundin
habe eine schlechte Zahlungsmoral. Dies sei bei einer Anfrage bei einer
Auskunftei herausgekommen. Allerdings musste die Auskunftei dann
zugeben, außer der Anschrift kaum Informationen über die Kölnerin zu
besitzen. Die Adresse wurde einfach als schlechte Wohngegend eingestuft.
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