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Freitag, 27. April 2012

Bonitätszeugnis ohne Prüfung ( Lokalzeit Köln )

Eine Kölnerin hatte eine Bestellung bei einem Versandhaus aufgegeben. Dieses verweigerte aber die Lieferung mit der Begründung, die Kundin habe eine schlechte Zahlungsmoral. Dies sei bei einer Anfrage bei einer Auskunftei herausgekommen. Allerdings musste die Auskunftei dann zugeben, außer der Anschrift kaum Informationen über die Kölnerin zu besitzen. Die Adresse wurde einfach als schlechte Wohngegend eingestuft.

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