Die Lokalzeit schaut sich heute mal in Köln um, in welchen Berufsgruppen
Tätowierungen getragen werden dürfen oder wo sie verboten sind. Gestern
hatte das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass Bewerber für
den Polizeidienst sichtbar tätowiert sein dürfen. Ein 31-jähriger Mann
hatte geklagt, nachdem er sich nicht für die Polizeiausbildung bewerben
durfte. Die Polizei hatte ihn abgelehnt, weil er an seinen beiden Armen
große Tätowierungen trägt. Nach einem Erlass des Innenministeriums
stellen sichtbare Tätowierungen einen Eignungsmangel für Polizeibewerber
dar. Die Richter sehen darin jedoch eine Verletzung des Grundrechtes
auf freie Entfaltung.
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