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Mittwoch, 20. März 2013

Dürfen Vermieter das Halten von Hunden und Katzen grundsätzlich verbieten? ( Lokalzeit Ruhr )












Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern mit Haustieren gestärkt. Anlass war der Fall einer dreiköpfigen Familie aus Gelsenkirchen, die mit ihrem Hund in einer Mietwohnung lebt. In ihrem Mietvertrag steht die „zusätzliche Vereinbarung“, dass der Mieter verpflichtet sei, keine Hunde und Katzen zu halten. Der Vermieter forderte den Mieter auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen - was der nicht tat. Der BGH gab ihm Recht und sprach auch noch ein Grundsatzurteil: Die Haltung von Hunden oder Katzen in einer Mietwohnung dürfe im Mietvertrag nicht generell verboten werden.




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