
Ob Großeltern, Eltern oder kranke Angehörige - wer geistig nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, braucht einen "Vormund". Viele versäumen jedoch eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, in der ein Angehöriger oder Freund benannt ist, der bei Bedarf Finanzen, medizinische Versorgung, Wohnort usw. regelt. Dann muss das Amtsgericht einen Betreuer benennen. Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung? Was müssen Betroffene beachten?
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