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Mittwoch, 16. Oktober 2013

Durfte Düsseldorfer Ordnungsamt per Facebook fahnden? ( Lokalzeit Düsseldorf )









Die Behörde hatte das gemacht, um eine mögliche Temposünderin zu ermitteln, die auf der A 44 geblitzt worden sein soll. Über das Fahrzeugkennzeichen ermittelten die Beamten zunächst die Halterin. Doch die 29-jährige Frau bestritt, am Steuer gesessen zu haben. Auf den Facebook-Seiten von Freunden und ihres Sohnes gab es Fotos der Frau. Eine Ähnlichkeit mit dem Blitzer-Foto der Raserin genügte der Behörde dann, für einen Bußgeldbescheid über 130 Euro und drei Monate Fahrverbot. 



                

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