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Montag, 28. Oktober 2013

Wer muss eigentlich das Herbstlaub entfernen?









Überall im Rheinland wirbeln beim starken Wind Blätter durch die Luft. Wenn diese auf dem Boden landen - etwa auf Bürgersteigen - müssen sie aber entfernt werden. Dabei gelten ähnliche Regeln wie beim Schneeschippen. Die Details legt jede Gemeinde selbst fest. Wenn Herbstlaub fällt, müssen zum Beispiel in Köln die Hausbesitzer den Besen in die Hand nehmen. Sie können auch Mieter dazu verpflichten. Der Bürgersteig vor der Haustür muss so frei geräumt werden, dass er ungehindert genutzt werden kann. So steht es in der Straßenreinigungssatzung. Aufwändiger wird es, wenn vor dem Haus eine Bushaltestelle ist. Dort muß so oft Laub - oder im Winter Schnee - entfernt werden, dass Fahrgäste problemlos in die Busse steigen können. 

               

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